Wieviel kostet ein Steuerberater?
Abgerechnet wird nach der Steuerberatervergütungsverordnung. Hier werden Gegenstandswerte zu Grunde gelegt und mit einem Zehntelsatz bewertet.
Beispiel Einkommenssteuer: Gesamtbetrag der Einkünfte 50.000 EUR bewertet mit z.B. 2/10 ergibt einen Betrag von netto 246,00 EUR. Hierzu fällt noch eine Auslagenpauschale an in Höhe von 20% (maximal 20,00 EUR).
Bei der Bewertung des Zehntelsatzes spielt natürlich der angefallene Zeitaufwand auch eine Rolle.
Der Auslagenersatz wird zur Deckung der IT Kosten verwendet (z.B. Kosten bei Übermittlung einer Steuererklärung 3 EUR, Kosten Abruf Kontoauszüge 1,30 EUR etc.)
Was muss ich zum Erstgespräch mit bringen?
- Personalausweis
- letzten Einkommenssteuerbescheid
- für Unternehmer: steuerliche Erfassung (falls schon erledigt)
- für Unternehmer: Gewerbeanmeldung
Die oben genannten relevanten Unterlagen werden in der Regel vor dem Erstgespräch per Mail angefordert. Sollte Ihr Unternehmen schon länger bestehen, werden zusätzlich der letzte Jahresabschluss, und die letzten beiden betriebswirtschaftlichen Auswertungspaktet inkl. Summen- und Saldenliste benötigt.
Bis wann muss ich die Steuererklärung 2024 und 2025 abgeben?
Möchten Sie Ihre Steuererklärung für das Jahr 2024 selbst erstellen, war dafür grundsätzlich bis zum 31. Juli 2025 Zeit (7 Monate nach Ablauf des Jahres).
Für die Steuererklärung 2025 läuft die Frist (ohne steuerliche Beratung) am 31. Juli 2026 ab.
Fällt die Abgabefrist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Frist für die Abgabe auf den nachfolgenden Werktag.
Bis wann gilt die Abgabefrist wenn ich steuerlich vertreten bin?
Sollten Sie die Fertigstellung der Steuererklärung nicht rechtzeitig bewältigen können oder damit überfordert sein, so ist die professionelle Unterstützung durch einen Steuerberater eine gute Möglichkeit.
Anders als bei Steuererklärungen, die selbst abgegeben werden, gilt bei hinterlegter Vertretungsvollmacht durch einen Steuerberater oder auch durch einen Lohnsteuerhilfeverein generell ein Aufschub von vierzehn Monaten. Somit endet die Frist grundsätzlich am letzten Tag im Februar des übernächsten Jahres.
Die Abgabefrist für das Jahr 2024 für steuerliche beratene Fälle ist am 30.04.2026 abgelaufen (hier galten noch die verlängerten Fristen aufgrund der Corona-Regelungen). Ab 2025 gelten wieder die gesetzlichen Fristen ohne Verlängerungen.
Für die Steuererklärungen 2025 besteht bei steuerlicher Beratung grundsätzlich eine Abgabefrist bis zum 01.03.2027. Da der Abgabezeitpunkt (28.02.2027) auf einen Sonntag fällt, verschiebt sich auch hier die Fälligkeit auf den nachfolgenden Werktag (01.03.2027).
Hinweis: ab 2026 werden keine Erinnerungsschreiben zur Abgabe der Steuer-
erklärungen mehr von den Finanzämtern versendet. Es folgen unmittelbar Anforderungschreiben verbunden mit einem Zwangsgeld. Behalten Sie daher die Fristen zur Abgabe, sowie die Fälligkeiten für Vorauszahlungen im Auge, falls Sie nicht steuerlich vertreten werden.
Wer muss eine Steuerklärung abgeben?
Die normale Abgabefrist zur Steuererklärung betrifft nur diejenigen, die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind. Dies sind u.a. Bürger mit einem individuellen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte, Verheiratete mit Steuerklassen 3 und 5 oder 4 mit Faktor sowie Steuerklasse 6 bei einem Partner. Eine Steuererklärung müssen außerdem Bürger abgeben, die im Jahr mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- oder Kurzarbeitergeld) erhalten haben, neben dem Arbeitslohn Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro haben (zum Beispiel aus Mieteinnahmen) oder einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen.
Bei den weiteren Einkünften kommt es auf die aktuell geltenden Freigrenzen an.
Grundsätzlich können Steuerpflichtige sich entscheiden, ob Sie Ihre Einkommensteuererklärung selbst erstellen, oder durch einen Steuerberater erledigen lassen möchten. Je nachdem, welchen Weg Sie wählen, gelten auch unterschiedliche Fristen.