Wieviel kostet ein Steuerberater?

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Abgerechnet wird nach der Steuerberatervergütungsverordnung. Hier werden Gegenstandswerte zu Grunde gelegt und mit einem Zehntelsatz bewertet.
Beispiel Einkommenssteuer: Gesamtbetrag der Einkünfte 50.000 EUR bewertet mit z.B. 2/10 ergibt einen Betrag von netto 246,00 EUR. Hierzu fällt noch eine Auslagenpauschale an in Höhe von 20% (maximal 20,00 EUR).

Bei der Bewertung des Zehntelsatzes spielt natürlich der angefallene Zeitaufwand auch eine Rolle.

Der Auslagenersatz wird zur Deckung der IT Kosten verwendet (z.B. Kosten bei Übermittlung einer Steuererklärung 3 EUR, Kosten Abruf Kontoauszüge 1,30 EUR etc.) 

Was muss ich zum Erstgespräch mit bringen?

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  1. Personalausweis
  2. letzten Einkommenssteuerbescheid
  3. für Unternehmer: steuerliche Erfassung (falls schon erledigt)
  4. für Unternehmer: Gewerbeanmeldung

Bis wann muss ich die Steuererklärung 2023 und 2024 abgeben?


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Möchten Sie Ihre Steuererklärung für das Jahr 2023 selbst erstellen, ist dafür grundsätzlich bis zum 31. August 2024 Zeit. Da der 31. August auf ein Wochenende fällt, verschiebt sich die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung auf den nächsten Werktag. Die Abgabefrist für 2023 ist daher der 02. September 2024

Für die Steuererklärung 2024 läuft die Frist (ohne steuerliche Beratung) am 31. Juli 2025 ab. 
 

Bis wann gilt die Abgabefrist über einen Steuerberater?

Sollten Sie die Fertigstellung der Steuererklärung nicht rechtzeitig bewältigen können oder damit überfordert sein, so ist die professionelle Unterstützung durch einen Steuerberater eine gute Möglichkeit.
Anders als bei Steuererklärungen, die selbst abgegeben werden, gilt bei hinterlegter Vertretungsvollmacht durch einen Steuerberater oder auch durch einen Lohnsteuerhilfeverein generell ein Aufschub von vierzehn Monaten. Somit endet die Frist in diesem Falle gewöhnlich am letzten Tag im Februar des übernächsten Jahres

Für die Steuerjahre 2023 und 2024 verschieben sich die gewöhnlichen Abgabefristen weiterhin immer noch aufgrund der Corona-Pandemie.

Für die Steuererklärungen 2023 besteht bei steuerlicher Beratung grundsätzlich eine Abgabefrist bis zum 31. Mai 2025. Auch hier verschiebt sich die Frist aufgrund der gesetzlichen Regelungen bis zum 02. Juni 2025, da der Abgabezeitpunkt (31. Mai 2025) auf einen Samstag fällt.

Für den Veranlagungszeitraum 2024 ist der 30. April 2026 maßgeblich.




Wer muss eine Steuerklärung abgeben?


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Die normale Abgabefrist zur Steuererklärung betrifft nur diejenigen, die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind. Dies sind u.a. Bürger mit einem individuellen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte, Verheiratete mit Steuerklassen 3 und 5 oder 4 mit Faktor sowie Steuerklasse 6 bei einem Partner. Eine Steuererklärung müssen außerdem Bürger abgeben, die im Jahr mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- oder Kurzarbeitergeld) erhalten haben, neben dem Arbeitslohn Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro haben (zum Beispiel aus Mieteinnahmen) oder einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen.

Bei den weiteren Einkünften kommt es auf die aktuell geltenden Freigrenzen an. 


Grundsätzlich können Steuerpflichtige sich entscheiden, ob Sie Ihre Einkommensteuererklärung selbst vornehmen oder durch einen Steuerberater erledigen lassen möchten. Je nachdem, welchen Weg Sie wählen, gelten auch unterschiedliche Fristen.